Wahlgrundsätze

Bedingungen für eine gültige Wahl

Die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland verlaufen nach strengen Wahlgesetzen, die unter allen Umständen eingehalten werden müssen, damit die Wahlen als rechtmäßig angesehen und die gewählten Abgeordneten als vom Volk legitimiert in das Parlament einziehen können.

Zu den wichtigsten Wahlgrundsätzen gehört, dass die Wahlen „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ abgehalten werden müssen. So steht es im Grundgesetz verankert.

Was bedeutet „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“?

Wie schon gesagt, steht im Grundgesetz der BRD, dass unsere Wahlen, und dabei ist es egal ob es sich um Kommunal, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen handelt, nach bestimmten Grundsätzen abgehalten werden müssen.

Diese sind: Allgemeinheit der Wahl: Jeder Staatsbürger der Bundesrepublik ist ab dem Erreichen des Wahlalters, das mit der Volljährigkeit einher geht, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Religion, Vermögensstand und politischer Gesinnung berechtigt, an der Wahl teilzunehmen sowie selbst gewählt zu werden.

Freiheit der Wahl:

Jeder Wähler hat das Recht, nach seiner freien, persönlichen Meinung zu wählen, wen oder was er für richtig hält. Keine Organisation, Gruppierung oder ähnliches darf ihm vorschreiben oder ihn unter Druck setzen, wie er sich entscheiden soll. Der Wähler muss jederzeit in der Lage sein, seine Entscheidung unverfälscht zum Ausdruck zu bringen. Außerdem bedeutet die Freiheit der Wahl, dass man nicht verpflichtet ist, wählen zu gehen.

Es besteht im Gegensatz zu Belgien also keine Wahlpflicht.

Unmittelbarkeit der Wahl:

Das wahlberechtige Volk wählt seine Vertreter, die Abgeordneten, selbst und direkt. Es sind keine Wahlmänner oder andere Gremien zwischengeschaltet wie etwa bei der Wahl zum Bundespräsidenten, der nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt wird.Diese vertritt dabeil den Bürger.

Gleichheit der Wahl:

Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmt, „dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben.“

Daher dürfen unter anderem Besitz, Einkommen, Herkunft, politische Gesinnung, Bildung, Religion oder Rasse keine Rolle spielen.

Das geheim bleiben der Wahl:

Damit jeder Bürger die Freiheit hat, sich zu entscheiden, wie er möchte, muss die Wahl geheim sein. Niemand erfährt ohne den Willen des Wählers, für welchen Kandidaten oder für welche Partei er gestimmt hat.

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This entry was posted on Dienstag, August 23rd, 2011 at 09:28 and is filed under Allgemein . You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Both comments and pings are currently closed.