Europawahl
Eine Gemeinschaft braucht Führung Europa – das ist ein Zusammenschluss von Staaten wie Frankreich, Deutschland, England, österreich, Dänemark und etlichen anderen, die untereinander ihre Grenzen geöffnet haben, um Handel, Tourismus und Austausch in jederlei Hinsicht zu erleichter.
Selbst eine gemeinsame Währung gibt es. Wenn Staaten beschließen, einen Teil ihrer Souveränität zu Gunsten eines Kollektivs aufzugeben, dann muss diesem kollektiv auch eine allen Staaten übergeordnete Instanz voranstehen.
Dieses Konzept ist ähnlich dem, das wir innerhalb der einzelnen Länder haben und nennt sich demokratisch gewählte Führung oder Regierung. Souveränität der Staaten vs. Europa? Natürlich verliert jedes Europamitglied nicht seine eigene politische Struktur, doch es gibt bestimmte Gesetze, Regelungen oder Vorschriften, die für alle gültig sind und von der EU, der Europäischen Union direkt erlassen werden.
Dazu sind verschiedene Instanzen nötig, zu denen die Europäische Kommission oder auch das Europäische Parlament zählen. Die Abgeordneten, die letzterem Gremium angehören, werden alle fünf Jahre in einer freien, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahl bestimmt. Jeder europäische Mitgliedsstaat wählt seine Vertreter getrennt von den anderen gemäß den Wahlgrundlagen, die im Art. 14, Abs. 3 des EU-Vertrages sowie im 1976 verabschiedeten Direktwahlakt festgeschrieben sind.
An der Wahl dürfen alle Bürger/innen der EU teilnehmen, die nach ihren Landesgesetzen wahlberechtigt sind. Welches Land darf wie viel Abgeordnete wählen? Zur Wahl stehen für jedes Land eigenen Kandidaten, deren Anzahl von der Größe des zu vertretenden Staates abhängt, was man auch degressive Proportionalität nennt.
So kommt es, das jedes Land zwischen sechs und 96 Abgeordnete entsenden darf. Aufgestellt werden die Kandidaten auf Listen auf nationaler oder regionaler Ebene, meist über die jeweiligen Parteien des Landes.
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