Bundestagswahl
Deutschland wählt – aber wen, wie und warum?
In Demokratien mit Gewaltenteilung, wie wir sie glücklicher Weise auch in Deutschland haben, ist das Parlament der Gesetzgeber, den wir hierzulande „Deutscher Bundestag“ nennen. Dieses Gremium ist mit 598 Sitzen bestuhlt, auf denen die gewählten Abgeordneten als Vertreter des Volkes über die Gesetzgebung, den Haushalt und alles andere, das Deutschland nach innen und außen hin betrifft, debattieren. Sie reden natürlich nicht nur, sondern treffen auch wichtige und richtungsweisende Entscheidungen für die Menschen in der BRD.
Dabei geht es um Fragen zu Umwelt, Sozialem, Außenpolitik, Gesundheit und Wirtschaft. Wenn es zu keinen Ausnahmesituationen kommt, wird der Bundestag alle vier Jahre neu gewählt, dass bedeutet, dass in diesem Abstand alle wahlberechtigten Bundesbürger aufgerufen sind, ihre Stimmen abzugeben. Diese Stimmen setzen sich aus Erst- und Zweitstimme zusammen.
Mit der Erststimme wählt der Bürger einen ganz bestimmten Kandidaten von einer Liste, den so genannten Direktkandidaten. Von jedem Wahlkreis wir auf jeden Fall der Kandidat mit den meisten Stimmen in den Bundestag entsendet.
Die Zweitstimme gibt man einer Partei, die die eigenen Interessen am besten zu vertreten scheint. Die Partei, die nun die meisten Stimmen erhält, hat auch die meisten Plätze im Parlament und damit am meisten Einfluss auf die politischen Geschehnisse.
Bestimmungen rund um die Bundestagswahl
Wie schon oben erwähnt, wird der Bundestag alle vier Jahre neu gewählt. Im Falle einer Auflösung kann jedoch die sogenannte Wahlperiode verkürzt bzw. im Verteidigungsfall verlängert werden. Das Prinzip der Wahl zum Deutschen Bundestag beruht auf der personalisierten Verhältniswahl.
Dazu kommen noch Besonderheiten wie die Fünf-Prozent-Hürde, die nur Parteien in den Bundestag einziehen lässt, die bei der Wahl mindesten fünf Prozent der abgegebenen und gültigen Stimmen bekommen haben. So soll gewährleistet sein, dass des Parlamente handlungsfähig bleibt und sich nicht in internen Streitereien unter kleinen Gruppen verliert.
Wann gewählt wird, bestimmt der Bundespräsident in Absprache mit der Regierung und den Ländern.
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